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Neue Gesetzgebung bei Gehörschutz

Lesedauer: 1 Minute

Mit der neuen EU Verordnung (EU2016/425 (PSA-Verordnung)) wurde Gehörschutz in die Kategorie 3 eingestuft. Daraus ergibt sich die Pflicht des Arbeitgebers, bezüglich Gehörschutz auch neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dazu gehören u. a. Unterweisungen zum ordnungsgemäßen Gebrauch des Gehörschutzes und auch die Dokumentation dieser Unterweisungen.
In diesem Zuge sollten Arbeitgeber natürlich auch ihre Gehörschutzprodukte kontrollieren und ggf. ausstauschen, wenn die alten nicht den neuen Vorgaben entsprechen. 

Ludwig Meister bietet Ihnen zur einfachen und sicheren Umstellung den oben abgebildeten Spender bei Bestellung von den dazugehörigen Refill-Aufsätzen bei Bedarf kostenlos an.   

Das Produktangebot finden Sie hier:

Gehörschutzangebot

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