Arbeitsschutz

Angemessener Arbeitsschutz gehört nicht nur zur erforderlichen Ausrüstung für das sichere Arbeiten sondern stellt auch eine rechtliche Pflicht des Arbeitgebers den Mitarbeitern gegenüber dar. Unternehmen unterliegen der Verpflichtung, Arbeitnehmern sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu bieten. Zu den juristischen Grundlagen gehören § 618 BGB und §§3 und 4 ArbSchG. Jede Branche und jeder Arbeitsplatz hat andere Anforderungen an die Sicherheit und erfordert damit ein anderes Sortiment an Arbeitsschutz. So können etwa Fußschutz, Handschutz, Atemschutz, Gehörschutz, Augenschutz, Kopfschutz oder andere Schutzmaßnahmen von Bedeutung sein. Arbeitgeber sollten daher ihren Bedarf genau kennen, um rechtliche Auflagen zu erfüllen und gleichzeitig die Ausrüstung zu standardisieren und ihre Beschaffung zu optimieren. Grundsätzlich ist auf hinreichende und qualitätsgeprüfte Ausrüstung zu achten.

Bekleidung
Bekleidung
Accessoires / Zubehör
Accessoires / Zubehör
Fußschutz
Fußschutz
Handschutz
Handschutz
Atemschutz
Atemschutz
Gehörschutz
Gehörschutz
Augen- und Gesichtsschutz
Augen- und Gesichtsschutz
Kopfschutz
Kopfschutz
Betrieblicher Arbeitsschutz
Betrieblicher Arbeitsschutz
Absturzsicherung
Absturzsicherung
Hautschutz, -reinigung und -pflege
Hautschutz, -reinigung und -pflege
Technische Informationen

Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Gerne erstellen wir Ihnen anhand der gesetzlichen Vorgaben und anhand Ihrer spezifischen Anforderungen ein Arbeitsschutz-Sortiment zusammen. Standardisieren Sie Ihre Arbeitsschutz-Materialien, bündeln damit Ihre Bedarfe und optimieren Sie Ihre Beschaffung.