Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Gerne erstellen wir Ihnen anhand der gesetzlichen Vorgaben und anhand Ihrer spezifischen Anforderungen ein Arbeitsschutz-Sortiment zusammen. Standardisieren Sie Ihre Arbeitsschutz-Materialien, bündeln damit Ihre Bedarfe und optimieren Sie Ihre Beschaffung.
Angemessener Arbeitsschutz gehört nicht nur zur erforderlichen Ausrüstung für das sichere Arbeiten sondern stellt auch eine rechtliche Pflicht des Arbeitgebers den Mitarbeitern gegenüber dar. Unternehmen unterliegen der Verpflichtung, Arbeitnehmern sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu bieten. Zu den juristischen Grundlagen gehören § 618 BGB und §§3 und 4 ArbSchG. Jede Branche und jeder Arbeitsplatz hat andere Anforderungen an die Sicherheit und erfordert damit ein anderes Sortiment an Arbeitsschutz. So können etwa Fußschutz, Handschutz, Atemschutz, Gehörschutz, Augenschutz, Kopfschutz oder andere Schutzmaßnahmen von Bedeutung sein. Arbeitgeber sollten daher ihren Bedarf genau kennen, um rechtliche Auflagen zu erfüllen und gleichzeitig die Ausrüstung zu standardisieren und ihre Beschaffung zu optimieren. Grundsätzlich ist auf hinreichende und qualitätsgeprüfte Ausrüstung zu achten.
