Gehörschutz
Bei sämtlichen Tätigkeiten in Umgebungen mit großer Lärmbelastung ist grundsätzlich Gehörschutz zu verwenden. Zu diesen Gefahren für das Gehör zählt etwa Industrielärm, der die Grenze von 85 dB überschreitet. In solchen Einsatzbereichen sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern hinreichenden Gehörschutz bereitzustellen. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 8 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Angemessener Gehörschutz bietet zum einen eine hinreichende Lärmabschirmung und andererseits genügend Tragekomfort, um bei der Arbeit nicht hinderlich zu sein. Finden Sie in unserem Angebot ein großes Sortiment an Gehörschutz-Stöpseln sowie Kapselgehörschutz in verschiedenen Ausführungen und mit unterschiedlichen Zusatzfunktionen. Wählen Sie je nach Anforderung und Anspruch aus Gehörschutz verschiedener Pegelbereiche und Dämmwerte. Mit vielen unserer Modelle ist auch das Hören von Musik oder die Verwendung als Headset möglich. Auch Zubehörteile wie Schweißabsorber gehören zum Sortiment.