Der Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt strengen rechtlichen
Vorschriften, die von Arbeitgebern einzuhalten sind. Die Auflagen
betreffen die Gewährleistung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen
und finden ihre Grundsätze in § 4 ArbSchG. So haben Unternehmen ihre
Betriebsstätten, Anlagen und die gesamte Ausstattung so einzurichten und
zu warten, dass keine Gefahr für Leben und Gesundheit besteht. Auch die
Richtlinien der Träger von Unfallversicherungen spielen bei der
Sicherheit am Arbeitsplatz eine Rolle. Je nach Art der Betriebsstätte
können verschiedene Produkte von arbeitsschutzrechtlicher Relevanz sein.
Zur Grundausstattung gehört eine medizinische Notversorgung, darunter
Erste-Hilfe-Koffer, Betriebsverbandskasten, Kfz-Verbandkasten oder
Verbandschrank, deren Füllsortimenten der DIN 13157 oder DIN 13169
entsprechen. Bei bestimmten Arbeiten in der Industrie werden
Absturzsicherungen, Karabiner und Auffangsicherungen erforderlich sein
Spüllösungen bei Säuren und Alkali PLUM, ph Neutral
Ausführung und Verwendung:- Augenspülflaschen mit steriler Phosphatpufferlösung (4,9 %)- für die schnelle Neutralisierung von Säuren und Alkali- 200 ml Flasche mit ergonomisch geformter Augenschale und Staubkappe- 500 ml Flasche mit speziellem DUO Augenaufsatz zur gleichzeitigen Spülung beider Augen- ungeöffnet 3 Jahre haltbar- gemäß DIN EN 15154-4
Spüllösungen bei Säuren und Alkali PLUM, Augenspül-Kombistation in Wandbox
Augennotfallstation 200/500 ml pH neutral / 0,9 % NaCl plum
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Soft-Foam-Bandage CEDERROTH, Nachfüllpackung
Ausführung und Verwendung:- enganliegende elastische Binde- für maximale Beweglichkeit- Kälte, Nässe oder Trockenheit können dem Verband nichts anhaben- fester Sitz, auch im Wasser- selbstklebend ohne Klebstoff, haftet nicht an Haut oder Haaren- blaue Farbe für gute Sichtbarkeit- für den Umgang mit Lebensmitteln geeignet