Betrieblicher Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt strengen rechtlichen Vorschriften, die von Arbeitgebern einzuhalten sind. Die Auflagen betreffen die Gewährleistung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen und finden ihre Grundsätze in § 4 ArbSchG. So haben Unternehmen ihre Betriebsstätten, Anlagen und die gesamte Ausstattung so einzurichten und zu warten, dass keine Gefahr für Leben und Gesundheit besteht. Auch die Richtlinien der Träger von Unfallversicherungen spielen bei der Sicherheit am Arbeitsplatz eine Rolle. Je nach Art der Betriebsstätte können verschiedene Produkte von arbeitsschutzrechtlicher Relevanz sein. Zur Grundausstattung gehört eine medizinische Notversorgung, darunter Erste-Hilfe-Koffer, Betriebsverbandskasten, Kfz-Verbandkasten oder Verbandschrank, deren Füllsortimenten der DIN 13157 oder DIN 13169 entsprechen. Bei bestimmten Arbeiten in der Industrie werden Absturzsicherungen, Karabiner und Auffangsicherungen erforderlich sein