Augen- und Gesichtsschutz
Augenschutz muss grundsätzlich bei solchen Tätigkeiten zum Einsatz kommen, die mit gefährlichen äußeren Einflüssen für die Augen der Beschäftigten in Zusammenhang stehen. Zu diesen Gefahren gehören mechanische Einwirkungen, chemische Einflüsse, Hitze- oder Strahleneinwirkungen oder Elektrizität. Die Bereitstellung von Augenschutz gehört damit bei entsprechenden Arbeitsplätzen zu den rechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Gewährleistung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes. Von den tausenden Augenverletzungen, die Beschäftigte jährlich an ihren Arbeitsplätzen erleiden, sind etwa 90 Prozent durch angemessenen Augenschutz vermeidbar. Solchen Schutz im Ernstfall bieten Schutzbrillen, die in unterschiedlichen Ausführungen und aus unterschiedlichen Materialien in Abhängigkeit der Gefahren am Arbeitsplatz auszuwählen sind. Auch ist es wichtig, auf Tragekomfort zu achten und Brillen nach den Bedürfnissen und Kopfformen der Mitarbeiter auszuwählen.
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