Atemschutz

Atemschutz

Atemschutzmaßnahmen müssen überall zum Einsatz kommen, wo giftige, ätzende oder reizende Umwelteinflüsse am Arbeitsplatz vorliegen. Hierzu gehören bestimmte Dämpfe, Gase oder Stäube. Arbeitgeber sind nach BGR 190 verpflichtet, Beschäftigten an entsprechenden Arbeitsplätzen mit Atemschutz auszustatten. Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitsplätze einer Gefährdungsanalyse zu unterziehen, damit die Auswahl angemessenen Atemschutzes möglich ist. Zu den Kriterien der Gefährdungsbeurteilung gehören Art der Gefahr, Gefährdungsdauer und Risikowahrscheinlichkeit. Die Erfassung des Risikos erfolgt über den Arbeitsplatzgrenzwert (AGW), der die (gewichtete) Durchschnittskonzentration eines riskanten Stoffes in der Luft angibt, bei dem eine gesundheitliche Beeinträchtigung unwahrscheinlich ist. Die Auswahl des Atemschutzes erfolgt auf Basis des ermittelten AGW. Für Atemschutzfilter gibt es unterschiedliche Filtertypen, deren farbliche Kennzeichnung auf die Hauptanwendung hinweist. So ist etwa eine weiße Kennzeichnung des Typs P als Partikelfilter geeignet und braune Kennzeichnungen vom Typ A schützen vor organischen Gasen und Verbindungen.

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