Verhalten gegenüber Wettbewerbern, Geschäftspartnern und Dritten

Wir achten die Regeln eines fairen und offenen Wettbewerbs und treffen keine Absprachen, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise beeinflussen.

Wir wenden uns ausdrücklich gegen jede Form der Korruption im In- und Ausland und vermeiden schon den Anschein, durch unlautere Geschäftspraktiken Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen nehmen zu wollen.

Keiner unserer Mitarbeiter darf seine Stellung in unserem Unternehmen ausnutzen, um unangemessene Vorteile für sich oder Dritte zu fordern oder anzunehmen.

Jedwede materielle oder immaterielle Zuwendung an Beschäftigte oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebes als Gegenleistung für die Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr ist untersagt.

Einladungen, wie zum Beispiel zu Geschäftsessen oder Veranstaltungen, die anerkannten Geschäftsgepflogenheiten entsprechen und angemessen sind, dürfen ausgesprochen oder angenommen werden, wenn sie nicht der unzulässigen Bevorzugung dienen. Dasselbe gilt für die Annahme oder Gewährung von Geschenken.

Vorteile jeglicher Art an Beamte und andere Amtsträger sowie an Beauftragte staatlicher Einrichtungen, auch mittelbar über Dritte, sind grundsätzlich untersagt.

Bei Zuwendungen an Parteien und politische Organisationen sowie an Mandatsträger und Kandidaten für politische Ämter werden die jeweils geltenden Gesetze eingehalten.

Die Beauftragung von Beratern, Agenten und anderen Auftragsmittlern darf nicht dazu dienen, das Bestechungsverbot zu umgehen.

Spenden werden nur auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung getätigt. Spendentätigkeit und Sponsoringleistungen dürfen nicht darauf angelegt sein, Entscheidungen im Interesse des Unternehmens verdeckt zu fördern.