Hautschutzpläne

Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege betrifft jedes Unternehmen.

Bei Arbeiten, wo unmittelbarer Hautkontakt mit Ölen, Fetten und Schmutz oder ständige Feuchtigkeit unvermeidlich ist, gilt dies insbesondere. Aber auch bei enger Zusammenarbeit mit anderen Menschen, wie in Büro und Verwaltung, empfiehlt sich ein professioneller Umgang mit Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege.

So fordert die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und Berufsgenossenschaften Unternehmen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf, mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit von Hautschutzmaßnahmen festzustellen.

Damit nicht jede Branche und jeder Betrieb das Rad neu erfinden muss, gibt es so genannte Hautschutzpläne. Diese Pläne sind nicht nur ein Angebot, sondern werden von den Berufsgenossenschaften ausdrücklich erwartet.
Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, entsprechende Pläne bereitzustellen und in geeigneter Form, z. B. per Aushang, allen Beschäftigten bekannt zu machen. Nebenbei: Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel müssen vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Wir erarbeiten kostenlos und individuell für Sie einen Hautschutzplan

Wir erarbeiten für Sie Ihren individuellen Hautschutzplan in Zusammenarbeit mit dem Hersteller der Hautschutzprodukte und stimmen diesen mit der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihren Haus ab. Sie bekommen so ein auf Sie zugeschnittenes Hautschutzkonzept, nach aktueller Gesetzeslage - bei Abnahme der Produkte ohne Extrakosten.

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