Nageltaschen / Hammerhalter
In jedem Betrieb ist die Sicherheit der Mitarbeiter eine prioritär zu behandelnde Aufgabe, die dem Unternehmen obliegt. Laut § 618 BGB bzw. §§3 und 4 ArbSchG sind demnach auch die folgenden Hilfsmittel unter der Prämisse der Sicherheit einzusetzen. Die hier erhältliche Nageltasche ist ein kompaktes Hilfsmittel, das die Nägel sicher verwahrt, bis ihr Einsatz erfolgt. In dieser aus Vollleder bestehenden, robusten schwarzen Tasche , die in zwei Varianten verfügbar ist, können Nägel in jeder Größe und Stärke gut verstaut werden. Die ebenfalls aus schwarzem Leder bestehende Messertasche sorgt für den schnellen Zugriff auf das Utensil bei gleichzeitigem Schutz des Nutzers vor den scharfen Kanten bzw. der Schneide der genutzten Messer.